Der Gesetzgeber schreibt Unternehmen vor, wenn mehr als 4 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Die nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
Die Übergangsfrist dazu endet am 22.04.2004.
Bei grösseren Unternehmen rechnet es sich, einen eigens dafür ausgebildeten Mitarbeiter einzustellen.
Bei kleineren Unternehmen sind dafür die Kosten einfach zu hoch.
Wir übernehmen die Funktion als externer (betrieblicher) Datenschutzbeauftragter, der die vom Gesetzgeber geforderten Aufgaben für Ihr Unternehmen erfüllt. Und das zu kalkulierbaren Kosten durch eine monatliche Betreuungspauschale.
Die ist auch hinsichtlich des Ratings für BASEL II wichtig. Das Thema IT-Sicherheit ist ein wichtiger Punkt für die Kreditwürdigkeit bei Unternehmen.
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